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Wettbewerbe

Wettbewerbe dienen dazu, für konkrete Aufgaben zahlreiche alternative Lösungen zu finden. Wettbewerbe sollen durch enen fachlichen Leistungsvergleich qualitätsvolles Planen, Gestalten und Bauen fördern. Sie ermöglichen den Teilnehmern, neue Ideen und Konzepte darzustellen, fachübergreifend zusammenzuarbeiten, Erfahrungen auszutauschen und sich weiterzubilden.

Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch ein unabhängges Preisgericht hilft dem Auslober, angemessene oder wegweisende neue Lösungen der gestellten Aufgabe zu finden. Im Rahmen eines Wettbewerbes erbringen die Teilnehmer ihre Leistungen ohne Vergütung, mit Ausnahme der honorierten Preisträger. Dieser große ideelle und materielle Aufwand verlangt danach, jeden Architekten-Wettbewerb sorgfältig vorzubreiten und durchzuführen. Eine wesentliche Gegenleistung des Auslobers besteht in der Absichtserklärung, einen oder mehrere Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu betrauen.

Wettbewerbsarten

Zwei Verfahrensformen sind im Wettbewerbswesen üblich, der "offene" und der "beschränkte" Wettbewerb. Im Falle des offenen Wettbewerbs können sich Architekten jeder den Teilnahmebedingungen und der Auslobung entsprechenden Architekten-Fachrichtung am Verfahren beteiligen. Der beschränkte Wettbewerb richtet sich dagegen an namentlich aufgeforderte Personen oder Personengruppen. Diese zweite Wettbewerbsform wird in der Regel nur von der Ausloberseite bevorzugt.

Der beschränkten Teilnahme liegt meistens die Absicht zugrunde, im Hinblick auf die spätere Auftragserteilung von vorneherein nur besonders fachkundige und praxiserfahrene Architekten zu berücksichtigen. Für LandschaftsArchitektur-Wettbewerbe ist dieses Verfahren wenig gebräuchlich. In der Regel nur bei größeren von der Aufgabenstellung komplizierteren Projekten.

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Beispiel einer Wettbewerbsplanung